Diese AGB gelten für den zwischen der PARKORDNUNG MANAGEMENT GmbH, Stefanstr. 4, 55257 Budenheim (nachfolgend „PARKORDNUNG“) und Nutzern dieser Parkeinrichtung (nachfolgend „Nutzer“) abgeschlossenen Vertrag über die Nutzung der Parkflächen.
2.1 Gegenstand dieses Vertrags ist die Überlassung von Stellflächen zum Abstellen von Fahrzeugen (z. B. Pkw, Motorräder usw.).
2.2: PARKORDNUNG übernimmt keinerlei Verwahrungs-, Bewachungs- oder sonstige Obhutspflichten für abgestellte Fahrzeuge – die Nutzung erfolgt vollständig auf eigenes Risiko des Nutzers.
2.3 Der Vertrag über die Nutzung der Parkeinrichtung kommt mit deren Benutzung zustande.
4.1: Überschreitet der Nutzer die zulässige Höchstparkdauer, beträgt die Vertragsstrafe 45 €.
4.2: Verstößt der Nutzer gegen eine der in Ziffer 3 genannten Pflichten, fällt eine Vertragsstrafe an oder er kann kostenpflichtig abgeschleppt werden.
4.3: Die Durchsetzung der Vertragsstrafe erfolgt durch eine Halterermittlung und Zustellung einer schriftlichen Zahlungsaufforderung
4.4: Bei erheblichen Beeinträchtigungen des Parkbetriebs oder wiederholten Verstößen ist PARKORDNUNG berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Nutzers abschleppen zu lassen.
5.1: Der Vertrag endet grundsätzlich mit der Ausfahrt des Fahrzeugs aus der Parkeinrichtung.
5.2: PARKORDNUNG behält sich das Recht vor, das Vertragsverhältnis bei schwerwiegenden Verstößen fristlos zu kündigen.
5.3: Der Nutzer hat sein Fahrzeug nach Vertragsende unverzüglich von der Anlage zu entfernen.
Es gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO).
7.1: Die Parkflächen stehen ausschließlich während der Geschäftszeiten des Betreibers des Parkplatzes zur Verfügung.
7.2: Ein Parken außerhalb dieser Geschäftszeiten ist ausdrücklich verboten.
8.1: PARKORDNUNG haftet nur für Schäden, die nachweislich durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer Organe, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen entstanden sind.
8.2: Eine Haftung für Schäden durch höhere Gewalt, Naturereignisse, Handlungen Dritter oder Diebstahl ist ausgeschlossen.
8.3: Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten von Angestellten, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von PARKORDNUNG.
8.1: PARKORDNUNG haftet nur für Schäden, die nachweislich durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer Organe, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen entstanden sind.
8.2: Eine Haftung für Schäden durch höhere Gewalt, Naturereignisse, Handlungen Dritter oder Diebstahl ist ausgeschlossen.
8.3: Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten von Angestellten, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von PARKORDNUNG.
Der Nutzer haftet für alle Schäden, die er oder seine Mitnutzer auf dem Gelände verursachen. Der Nutzer verpflichtet sich, Parkschäden unverzüglich zu melden und entstandene Kosten zu ersetzen.