Datenschutzhinweise zur Kennzeichenerfassung

1: Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Parkordnung Management GmbH
Stefanstraße 4
55257 Budenheim

2: Kontaktdaten den Datenschutzbeauftragten

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter den vorstehenden Kontaktdaten oder unter: sascha@as-falschparker.de

3: Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Mit der Einfahrt in die Parkeinrichtung werden Sie an den Zufahrten deutlich auf die automatisierte Kennzeichenerfassung hingewiesen; ergänzende ausführliche Hinweise finden sich zudem in Aushängen vor Ort.

Die automatisierte Erfassung und Verarbeitung Ihres Kfz-Kennzeichens erfolgt zur Überwachung der für diesen Parkplatz geltenden Parkdauer.

Sie erfolgt im Rahmen des mit Ihnen geschlossenen Parkplatznutzungsvertrags und zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen des Parkplatzbetreibers. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S 1 lit. b (Vertragserfüllung) und lit. f (berechtigtes Interesse) DS-GVO.

4: Kategorien der verarbeiteten Daten

Verarbeitet werden insbesondere:

  • ihr amtliches Kennzeichen
  • Lichtbilder
  • Datum sowie Beginn und Ende der Parkdauer
  • Vor- und Nachname und Anschrift der betroffenen Person
  • sonstige Kontaktdaten (z. B. Rufnummer, E-Mail-Adresse)
  • Bankverbindung

5: Berechtigte Interessen die verfolgt werden

Durchsetzung der AGB für die Benutzung dieser Parkeinrichtung einschließlich notwendiger Rechtsverfolgung.

6: Speicherdauer

Soweit kein Parkverstoß festgestellt wird, werden die Daten binnen 48 Stunden gelöscht. Liegt ein Parkverstoß vor, werden die Daten nach Erfüllung etwaiger Ansprüche und Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht.

7: Empfänger oder Kategorien von Empfängern von Daten

Ihre Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Parkplatznutzungsvertrags verarbeitet.

  • Bei Parkverstoß: Übermittlung der Kennzeichen zur Halteranfrage an zuständige Zulassungsbehörden oder Kraftfahrtbundesamt
  • Innenverarbeitung nur durch berechtigte Stellen (Finanzbehörden, Wirtschafts- und Lohnsteuerprüfer)
  • Im Streitfall an Gerichte, Anwälte und ggf. Vollstreckungsbeamte

8: Hinweise auch die Rechte der Betroffenen

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO in den einzelnen aufgeführten Informationen. Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. dieVervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO).